Anpassung der Nutzungsgebühren zum 01.01.27

Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Nutzungsgebühren für das Gemeindehaus, die AsbachGrillhütte und das ehem. Feuerwehrgerätehaus.

Im Folgenden ein Auszug zu den neuen Nutzungsgebühren aus der Beschlussfassung des Gemeinderates.

Die aktualisierte Satzung wird hier noch verlinkt, sobald diese erstellt ist.
Die zugrundeliegende unveränderte Benutzungssatzung kann unter dem folgenden Link aufgerufen werden:
https://www.kirchberg-hunsrueck.de/de/gemeinden/ortsgemeinden/henau/satzungen/12-satzung-ueber-die-benutzung-der-oeffentlichen-einrichtungen.pdf?cid=zlp


Gemeindehaus

Überlassung von Räumlichkeiten des Gemeindehauses an Berechtigte nach § 2 der Benutzungssatzung für:

Private Nutzung (z.B. Familienfeiern):
Großer Saal (inklusive Küche, Kühlhaus, Foyer, Toiletten und Außengelände):
Je Tag der Veranstaltung 120,00 €
Wochenendpauschale (freitags bis sonntags) 240,00 €
Beerdigungskaffee (Sondertarif) 80,00 €

Kommerzielle Festveranstaltungen und gewerbliche Nutzung:
Großer Saal (inklusive Küche, Kühlhaus, Foyer, Toiletten und Außengelände):
Je Tag der Veranstaltung 200,00 €
Wochenendpauschale (freitags bis sonntags) 360,00 €

Betriebsversammlungen, Tagungen, Seminare, Theateraufführungen und Flohmärkte:
Großer Saal (inklusive Küche, Kühlhaus, Foyer, Toiletten und Außengelände):
Je Tag der Veranstaltung 140,00 €

Gebühr für die Reinigung durch die Ortsgemeinde jeweils pro Stunde 30,00 €


Grillhütte (Asbach Hütte)

Überlassung der Grillhütte an Berechtigte nach § 2 der Benutzungssatzung für die gesamte Anlage (inklusive Grillplatz):

Je Tag der Veranstaltung 80,00 €
Wochenendpauschale (freitags bis sonntags) 160,00 €
Jeder weitere Tag über die Wochenendpauschale hinaus 50,00 €

Gebühr für die Reinigung durch die Ortsgemeinde pro Stunde 30,00 €


Ehemaliges Feuerwehrgerätehaus

Überlassung des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses (inklusive Grillplatz) an Berechtigte nach § 2 Abs. 1 Buchst. a) und c) der Benutzungssatzung:

Je Tag der Veranstaltung 50,00 €

Gebühr für die Reinigung durch die Ortsgemeinde pro Stunde 30,00 €